Was wird bei der Überprüfung meiner Lackier-
oder Pulverbeschichtungsanlage überprüft?

Die Überprüfung Ihrer Anlage besteht aus zwei Hauptabschnitten: der Ordnungsprüfung und der Technischen Überprüfung. Hier finden Sie Details zu jedem:

1. Ordnungsprüfung

Die Ordnungsprüfung stellt sicher, dass alle relevanten Unterlagen für den Explosionsschutz vorhanden sind und zu Ihrer Anlage passen.

Überprüfung der Unterlagen

Bitte prüfen Sie die folgende Tabelle, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen haben:

Hinweis: Falls einige Unterlagen fehlen, stehen wir Ihnen zur Verfügung, um diese in Zusammenarbeit mit Ihnen zu erstellen.

2. Technische Überprüfung

In diesem Abschnitt wird Ihre Lackier- oder Pulverbeschichtungsanlage technisch geprüft, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gültigen Vorschriften entspricht. Die technische Überprüfung ist in drei Kategorien unterteilt:

  1. Sichtprüfung
    • Beispiel: Vorhandensein von Typenschildern mit Ex-Kennzeichnung an den in der Ex-Zone installierten Anlagenteilen.
  2. Detailprüfung
    • Beispiel: Kontrolle von Anlagenteilen in der Ex-Zone, inklusive einer möglichen detaillierten Überprüfung oder Öffnung dieser Bauteile.
  3. Messungen
    • Hier erfolgt die Überprüfung der Pistolentechnik (Messung Hochspannung – wenn vorhanden, Sicherheitsfunktionen, Erdung). Erdungsmessung des Potenzialausgleiches an der gesamten Anlage nach den aktuellen VDE – Vorschriften. Technische Lüftung an den vorhandenen Kabinen / Absaugwänden.

Alle Messungen werden mit aktuell geeichten Messgeräten durchgeführt.

3. Erstellen eines Protokolls nach Beendigung einer Überprüfung

Sollte Ihre Anlage nach der Überprüfung Mängel aufweisen, erhalten Sie einen Mängelbericht mit Detailbildern von den Mängeln und dem Hinweis wie Sie diese beheben können.

Ist Ihren Anlage nach der 1. Überprüfung ohne Mängel, oder Sie haben die Mängel aus dem Mängelbericht behoben erhalten Sie ein schriftliches Protokoll wie im (§17 der Betriebssicherheitsverordnung „Prüfaufzeichnung und- Bescheinigung) gefordert, dass Ihre Anlage bis zur nächsten Überprüfung in Ordnung ist. Ebenfalls wir eine Prüfmarke (Monat/Jahr) angebracht wann die nächste Überprüfung Ihrer Anlage wieder anliegt.

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