Warum muss ich meine Lackier- oder
Pulverbeschichtungsanlage überprüfen lassen?

Berufserfahrung Ex-Schutz Prüfung:

Sie betreiben eine Lackier- oder Pulverbeschichtungsanlage. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie eine manuell oder eine automatische Anlage betreiben.

Sie betreiben eine Anlage die nach der Betriebssicherheitsverordnung und folgenden Paragrafen, der Überprüfung unterliegt.

Gesetzliche Grundlage

  • §15 der Betriebssicherheitsverordnung

    Abschnitt 3 „Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen“
    Prüfung vor Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Diese Überprüfung muss durchgeführt werden bevor Sie Ihre Lackier- oder Pulverbeschichtungsanlage in Betrieb nehmen.

  • 16 Wiederkehrende Überprüfung
    Auszug aus dem §16 (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen nach Maßgabe der im Anhang 2 genannten Vorgaben wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebes geprüft werden.

Haben Sie die erforderlichen Überprüfungen durchgeführt?

Falls nicht, sollten Sie dies umgehend nachholen, um eventuelle Konflikte mit Behörden oder Ihrer Versicherung zu vermeiden.

Ein praktischer Vergleich

Genau wie Ihr Auto, elektrische Geräte oder Flurförderfahrzeuge regelmäßigen Prüfungen unterliegen, sollte auch Ihre Lackier- oder Pulverbeschichtungsanlage regelmäßig überprüft werden. Sorgen Sie für einen reibungslosen Betrieb und erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen durch rechtzeitige Inspektionen.

Prüfintervalle

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit den vorgeschriebenen Prüfungen und deren Intervallen:

  • Vor der Inbetriebnahme oder nach prüfpflichtigen Änderungen
    • Ordnungsprüfung
    • Technische Prüfung
    • Lüftungsmessung

  • Jährliche Prüfungen
    • Lüftungsmessung nach BetrSichV

  • Alle 3 Jahre
    • Technische Prüfung und Lüftungsmessung

  • Alle 6 Jahre
    • Ordnungsprüfung
    • Technische Prüfung
    • Lüftungsmessung

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